Investitions-Booster: Jetzt in moderne Absaugtechnik investieren


Die Bundesregierung hat vergangenen Sommer den Investitions-Booster auf den Weg gebracht, um gezielt Investitionen zu fördern und den Wirtschaftsstandort Deutschland nachhaltig zu stärken. Zentrales Element des Programms ist die degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter, die für Investitionen im Zeitraum vom 1. Juli 2025 bis zum 31. Dezember 2027 gilt.
Für Unternehmen ergeben sich daraus attraktive steuerliche Vorteile: Investitionen können in den ersten Jahren deutlich schneller abgeschrieben werden als bei der klassischen linearen AfA. Konkret bedeutet das für den Kauf einer ESTA-Absauganlage, dass im ersten Jahr bis zu 30 % der Investitionskosten steuerlich geltend gemacht werden können. In den beiden Folgejahren sind jeweils erneut Abschreibungen von bis zu 30 % auf den verbleibenden Restwert möglich. Insgesamt entspricht dies dem Dreifachen der linearen Abschreibung in den Anfangsjahren.
Der Effekt: spürbare Steuerentlastung, ein positiver Liquiditätseffekt und mehr finanzieller Handlungsspielraum für weitere Investitionen. Der Investitions-Booster schafft damit ideale Rahmenbedingungen, um geplante Modernisierungen im Bereich Arbeitsschutz jetzt umzusetzen. ESTA bietet hierfür die passende Technik: Ob Staub, Schweißrauch, Emulsionsnebel, Gerüche oder Dämpfe – das Produktportfolio umfasst mobile und stationäre Absauganlagen für unterschiedlichste Anwendungen. Auch ATEX-konforme Lösungen sowie W3-zertifizierte Anlagen stehen zur Verfügung.
Nutzen Sie den Investitions-Booster, um moderne Absaugtechnik mit steuerlicher Entlastung zu kombinieren und die Zukunft Ihres Unternehmens aktiv zu gestalten. Entdecken Sie jetzt die Absauglösungen von ESTA und profitieren Sie von den aktuellen Abschreibungsvorteilen.